StreamOn-Option der Telekom vor dem Aus

Die Telekom Deutschland GmbH darf das von ihr angebotene Produkt „StreamOn“ in der bisherigen Form vorläufig nicht weiterbetreiben. Dies hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in einem durch die Telekom Deutschland GmbH gegen die Bundesnetzagentur angestrengten Eilverfahren entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt.

StreamOn ist eine kostenlos zubuchbare Option in den Tarifen der Telekom, welche Inhalte von Partnerfirmen aus dem Inklusivdatenvolumen des Tarifs ausnimmt. Dabei findet allerdings eine Bandbreitenlimitierung statt, bspw. werden Videos nur noch in SD wiedergegeben. Die Nutzung ist zudem nur in Deutschland möglich, im (EU-)Ausland wird das verbrauchte Volumen weiterhin vom Inklusivdatenvolumen abgezogen. Diese Umsetzung verstößt laut der Bundesnetzagentur gegen die europäische Vereinbarung zur Netzneutralität sowie gegen europäische Roaming-Regelungen.

Ob StreamOn damit abgeschafft wird, oder entsprechend angepasst wird, ist noch unklar.

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Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen